NGOs
Allgemeine Hinweise.
Wir beurteilen, ob geplante oder durchgeführte Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten und der Optionen für die Vereinbarkeit der Beihilfe.
Wir beobachten ein breites Spektrum von Sektoren und Branchen und sind immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen.
Wir bieten unser Fachwissen in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten an.
Einhaltung der Vorschriften.
Wir überwachen die Konzeption und Umsetzung von nationalen Regelungen und anderen Hilfsmaßnahmen.
Wir prüfen nationale Regelungen und andere Beihilfen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Wir verfassen Kommentare in öffentlichen Konsultationsverfahren zu vorgeschlagenen Beihilfemaßnahmen.
Kontakte mit den Behörden.
Wir kennen die relevanten Akteure und Institutionen und bieten gezielte Beratung zu Fragen der staatlichen Beihilfen, auch im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben.
Wir bieten unser Fachwissen in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten an.
Wir unterstützen unsere Kunden bei Gesprächen mit der Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den nationalen Verwaltungen.