Agenturen
Konzeption und Durchführung.
Wir beurteilen, ob geplante oder durchgeführte Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten und der Optionen für die Vereinbarkeit der Beihilfe.
Wir analysieren die Strukturierung öffentlicher Interventionen, die Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und die De-minimis-Regeln .
Wir kennen die relevanten Akteure und Institutionen und bieten gezielte Beratung zu Fragen der staatlichen Beihilfen, auch im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben.
(Pre-) Benachrichtigung.
Wir vertreten Mandanten vor den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) bei Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Vorabentscheidungsklagen.
Wir verteidigen Fälle vor nationalen Gerichten in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unser Fachwissen in Beihilfeverfahren und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.
Rechtsstreitigkeiten.
Wir vertreten Mandanten vor den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) bei Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Vorabentscheidungsklagen.
Wir verteidigen Fälle vor nationalen Gerichten in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unser Fachwissen in Beihilfeverfahren und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.