Vereinigungen
Konzeption und Durchführung.
Wir beurteilen, ob geplante oder durchgeführte Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten und der Optionen für die Vereinbarkeit der Beihilfe.
Wir analysieren die Strukturierung öffentlicher Interventionen, die Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und die De-minimis-Regeln .
Wir kennen die relevanten Akteure und Institutionen und bieten gezielte Beratung zu Fragen der staatlichen Beihilfen, auch im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben.
Reklamationen.
Wir beraten unsere Kunden, wenn es darum geht, ob Marktteilnehmer unter Verstoß gegen die einschlägigen europäischen Vorschriften von staatlichen Beihilfen profitiert haben. Wir kümmern uns um die Ausarbeitung von Beschwerden und überwachen aktiv das Verwaltungsverfahren und die Bearbeitung der Beschwerde.
Wir unterstützen unsere Kunden bei Treffen mit der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde.
Wir reichen Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein, wenn es zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der europäischen Institutionen kommt.
Rechtsstreitigkeiten.
Wir vertreten Mandanten vor den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) bei Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Vorabentscheidungsklagen.
Wir verteidigen Fälle vor nationalen Gerichten in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unser Fachwissen in Beihilfeverfahren und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.