Unternehmen
Einhaltung der Vorschriften.
Wir begleiten unsere Kunden durch die verfahrenstechnischen und rechtlichen Schritte, um die Vorschriften für staatliche Beihilfen einzuhalten.
Wir führen Prüfungen staatlicher Beihilfen als Teil einer Ordnungsmäßigkeitsprüfung oder im Rahmen von Transaktionen oder kofinanzierten Projekten durch.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit der Rückforderung unvereinbarer Beihilfen.
Reklamationen.
Wir beraten Sie, wenn es darum geht, ob Wettbewerber unter Verstoß gegen die einschlägigen europäischen Vorschriften von staatlichen Beihilfen profitiert haben. Wir kümmern uns um die Ausarbeitung von Beschwerden und überwachen aktiv das Verwaltungsverfahren und die Bearbeitung der Beschwerde.
Wir unterstützen unsere Kunden bei Gesprächen mit der Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den nationalen Verwaltungen.
Wir reichen Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein, wenn es zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der europäischen Institutionen kommt.
Rechtsstreitigkeiten.
Wir verteidigen die Interessen unserer Mandanten vor den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) in Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen und Vorabentscheidungsersuchen.
Wir verteidigen Fälle vor nationalen Gerichten in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unser Fachwissen in Beihilfeverfahren und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.