Anwaltskanzleien
Konzeption, Umsetzung und Einhaltung.
Wir bieten hochspezialisiertes Fachwissen im Bereich staatlicher Beihilfen, um Anwaltskanzleien sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor als vertrauenswürdige Berater zu unterstützen.
Wir kennen die relevanten Akteure und Institutionen und bieten gezielte Beratung zu Fragen der staatlichen Beihilfen, auch im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben.
Wir bieten unser Fachwissen in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten an und gewährleisten umfassende Unterstützung bei der Konzeption, Umsetzung und Einhaltung von Beihilfemaßnahmen.
(Pre-) Benachrichtigung.
Wir beraten Sie bei der Abfassung von Voranmelde- und Notifizierungsunterlagen.
Wir unterstützen Sie bei Treffen mit der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde.
Wir begleiten unsere Kunden durch die verfahrenstechnischen und rechtlichen Schritte, die während des Meldeverfahrens erforderlich sind.
Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unsere Expertise bei Beihilfebeschwerden und Beihilfeprozessen in Anspruch nehmen.
Wir vertreten Mandanten vor den europäischen Behörden (Europäische Kommission, EFTA-Überwachungsbehörde, Europäischer Bürgerbeauftragter) und den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) bei Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen und Vorabentscheidungen.
Wir beraten die nationalen Gerichte in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.