Öffentliche Behörden
Konzeption und Durchführung.
Wir beurteilen, ob geplante oder durchgeführte Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten und der Optionen für die Vereinbarkeit der Beihilfe.
Wir beraten bei der Strukturierung öffentlicher Interventionen, der Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der De-minimis-Regeln .
Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und der Strukturierung oder Organisation von öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Public-Private-Partnerships.
(Pre-) Benachrichtigung.
Wir beraten Sie bei der Abfassung von Voranmelde- und Notifizierungsunterlagen.
Wir unterstützen unsere Kunden bei Treffen mit der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde.
Wir führen Sie durch die verfahrenstechnischen und rechtlichen Schritte, die während des Meldeprozesses erforderlich sind.
Rechtsstreitigkeiten.
Wir vertreten Mandanten vor den europäischen Gerichten (Gericht, Gerichtshof und EFTA-Gerichtshof) bei Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Vorabentscheidungsklagen.
Wir verteidigen Fälle vor nationalen Gerichten in allen Beihilfeangelegenheiten, einschließlich Einstufungsfragen und Rückforderungsanordnungen.
Wir koordinieren Strategien mit spezialisierten Boutiquen oder Full-Service-Anwaltskanzleien, die unser Fachwissen in Beihilfeverfahren und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.